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Gesellschaft der Germanisten Rumäniens (GGR) - www.ggr.ro

Zeitschrift der Germanisten Rumäniens, 6. Jg., Heft 1-2 (11-12) / 1997, S. 29-34

 



BEITRÄGE AUF DEM IV. KONGRESS DER GERMANISTEN RUMÄNIENS


Sinaia, 2.-5. Juni 1997

I. Theoretische und angewandte Linguistik

 

DIE UMSTRITTENE REFORM DER DEUTSCHEN RECHTSCHREIBUNG

Siegfried Grosse


 

Eine Konferenz der deutschsprachigen Staaten Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg hat am 1. Juli 1996 das Abkommen über die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung unterzeichnet. Für die Umsetzung wurde der folgende Zeitplan beschlossen: die neuen Regeln sollen am 1.8.1998 in Kraft treten, d.h. an den Schulen gelehrt und im öffentlichen Sprachgebrauch angewandt werden. Einige Bundesländer haben bereits begonnen, die neue Schreibweise schon jetzt in den Schulen ein-zuführen. Während einer Übergangszeit von 7 Jahren behält die bisherige Schreibung ihre Gültigkeit als nicht fehlerhafte Variante. Vom 31. Juli 2005 an werden nur noch die neuen Regeln als Norm gelten. Die bisherige Schreibung soll dann außer Kraft treten.

Das ‘soll’ des letzten Satzes hält aufgrund der jüngsten Entwicklungen den zeitlichen Verlauf offen. Denn am 29. Juli hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden der Klage eines Vaters entsprochen und dem Land Hessen untersagt, bis auf weiteres die neue Rechtschreibung in den Schulen zu lehren. Das Urteil richtet sich nicht gegen die sprachlichen Neuerungen und gegen die Substanz der Reform, sondern gegen die Verfahrensweise ihrer Durchführung. Die Regelung der Schreibweise sei eine Angelegenheit von allgemeinem Interesse, welche die gesamte Sprech- und Schreibgemeinschaft berühre. Sie müsse deshalb von den gewählten politischen Vertretern im Bundestag beraten und beschlossen werden. Die Kultusminister der 16 Bundesländer seien zwar für die Lehrpläne der Schulen zuständig, aber sie überschritten ihre Kompetenzen, wenn sie auch den öffentlichen Sprachgebrauch außerhalb der Lehranstalten bestimmten, ohne die parlamentarischen Organe einzuschalten. In der Bundesrepublik gibt es kein Bundes-, Schul- oder Kultusministerium, sondern die einzelnen Bundesländer besitzen die Kulturhoheit. Diese Regelung sorgt für einen regional breitgefächerten Wettbewerb, und sie vermeidet die Kumulation in einem einzigen Zentrum, wie wir sie beispielsweise in Frankreich und Paris kennen. Diese regionale Streuungsbreite sorgt für eine sehr lebendige Vielfalt, die sich mit ihrem Wettbewerb seit Gründung der Bundesrepublik bewährt hat. Doch auf der anderen Seite führt sie z.B. im Schul- und Bildungswesen je nach dem politischen Profil der einzelnen Länderregierungen zu kontroversen Ausprägungen, die einheitliche Regelungen im gesamten Gebiet der Bundesrepublik gefährden.

Dem Wiesbadener Urteil folgte einen Tag später am 30. Juli 1997 ein gegenteiliger Beschluß. In Weimar (Thüringen) wies ein Gericht die ähnliche Klage einer Mutter ab und erklärte die Einführung der Reform durch die Schulen für rechtens. Am 4. August 1997 lehnte das Verwaltungsgericht Mainz den Eilantrag eines Vaters gegen die Einführung der Rechtschreibreform ab. Der Kläger hatte geltend gemacht, die neuen Regeln könnten nur auf gesetzlicher Grundlage eingeführt werden, da es sich um eine schulpolitische Grundentscheidung handele. Die Mainzer Richter argumentieren nicht allein formaljuristisch, sie blicken auch auf die materielle Beschaffenheit der Reform, deren Einführung keine bildungs- oder schulpolitische Grundentscheidung von wesentlicher Bedeutung sei, da die deutsche Schriftsprache durch die geringfügige Menge der Änderungen in ihren Grundzügen unberührt bleibe.
In anderen Bundesländern sind vergleichbare Verfahren zu erwarten. So wird für den Laien die Situation unübersichtlich, denn er versteht nicht, daß die Gerichte innerhalb von wenigen Tagen über den gleichen Sachbefund unterschiedlich entscheiden. Vermutlich werden diese und die noch ausstehenden Urteile eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht zur Folge haben. Es ist Eile geboten, denn der in Wien beschlossene Starttermin für die Umsetzung der Reform ist der 1.8.1998. Ob diese juristischen Bedenken gegenüber dem Beschlußverfahren auch in den anderen am Abkommen beteiligten Staaten bestehen, hat man noch nicht gehört. Wie diese auf eine möglicherweise von deutscher Seite einzuleitende Revision der Beschlüsse reagieren werden, weiß man nicht. Auf jeden Fall sind die Diskussionen über die neuen Regeln dort sehr viel gelassener verlaufen als in der Bundesrepublik, die hier mit emotionsgeladener Vehemenz geführt werden und der juristischen Argumentation vorangegangen sind. Zur Zeit ist aber noch alles offen. Bei der raschen Änderung der Dinge, kann man im Augenblick nicht ahnen, wie der Sachstand sein wird, wenn dieser Beitrag im Druck erscheint.

Die Reformdiskussion hat in den 50er Jahren, also vor mehr als vier Jahrzehnten eingesetzt, ohne vom öffentlichen Interesse (z.B. Presse und Medien) beachtet oder gar kritisch begleitet worden zu sein. Sie wurde zunächst von kleineren Arbeitsgruppen in der Bundesrepublik geführt. Dann aber erweiterten sich die Expertenkreise zu Gremien der deutschsprachigen Staaten, zu denen damals noch die DDR gehörte. Trotz wechselhafter politischer Spannungen im Tagesgeschehen hat die Zusammenarbeit zwischen den Vertretern der beiden deutschen Staaten gut funktioniert. Die Themen der Reformdebatte waren zunächst weit gespannt und vielfältig: Radikale Kleinschreibung / gemäßigte Kleinschreibung / vermehrte Großschreibung; Regelung der Längen und Kürzen; Vereinheitlichung von Doppellauten (ei/ai; ck/k; tz/z; ss/ß); Silbentrennung; Fremdwortschreibung; Interpunktion; Getrennt- und Zusammenschreibungen. Die einzelnen Gebiete lösten unterschiedlich starke Kontroversen aus, so daß die Zahl der Diskussionsthemen schrumpfte und das Aufgabenfeld in der Hoffnung auf Einigung immer kleiner wurde. Es war sicher falsch, die Öffentlichkeit erst spät einzuschalten, auch wenn man vermeiden wollte, mit Entwürfen Irritationen zu wecken. Die Erwägungen, Kaiser und Mai mit ei zu schreiben (Keiser und Mei), sich also für eine Schreibung zu entscheiden, die im Mittelalter selbstverständlich war, hat in der Bevölkerung einen emotionalen Ablehnungssturm von überraschendem Ausmaß ausgelöst. Diese Reaktion hätte den Reformern zeigen müssen, wie sehr die Schreibgesellschaft Änderungsvorschlägen gegenüber abgeneigt ist. Jeder Reformvorschlag muß nicht nur überzeugend sein, sondern auch langfristig und nachhaltig vorbereitet werden. Das ist leider nicht geschehen. Und auf der anderen Seite war das Interesse der hauptamtlichen Schreibberufe (Lehrende, Autorinnen und Autoren) und Institutionen (Presse, Behörden, Wirtschaft, Industrie) an den Reformarbeiten gering oder gar nicht vorhanden. Die massive Kritik setzte aber erst nach den Wiener Beschlüssen ein, auf der Frankfurter Buchmesse 1996, als es zu spät war. Es dürfte bisher kein Jahr wie das vergangene gegeben haben, in dem so in- und extensiv in den Tages- und Wochenzeitungen zu den Fragen der deutschen Orthographie Stellung bezogen worden ist. Kein Leserbriefschreiber hat offenbar in seiner Schulzeit noch später Schwierigkeiten mit der deutschen Orthographie gehabt. Die ablehnenden Stimmen überwiegen, die Minderheit der Fürsprecher meldet sich sehr viel seltener zu Wort.

Ein kurzer historischer Rückblick möge deutlich machen, weshalb die Reform unserer Schreibung so schwierig ist. Die gesprochene Sprache konstituiert das soziale Zusammenleben. Sie ist flüchtig und erst in jüngster Zeit dank der technischen Möglichkeiten (Tonband, Kassette) konservier- und reproduzierbar. Die Sprache aber kann als Mitteilung seit langer Zeit mit der Schrift fixiert werden. Dadurch bleibt sie optisch jederzeit verfügbar. Schreiben und Lesen sind als sekundäre Fertigkeiten zum Sprechen und Hören hinzugekommen. So kann ein Text gelesen, verstanden und wieder zum Klingen gebracht werden, unabhängig vom Autor und der Entstehungszeit. Die Schwierigkeiten, das Zeichensystem der Buchstaben der gesprochenen Lautung zuzuordnen, begleitet die germanischen Sprachen - vor allem das Deutsche und das Englische - vom Beginn ihrer Schriftkultur an.

Otfried hat im elsässischen Kloster Weißenburg um 870 eine Evangelienharmonie verfaßt, eine durchgehende Erzählung des Lebens Christi aufgrund der vier Evangelien, durchsetzt mit kommentierenden, erläuternden und philosophischen Betrachtungen. Im ersten Kapitel beantwortet er die Frage Cur scriptor hunc librum theodisce dictaverit. Die deutsche Sprache, die er frenkisk nennt, habe sich inzwischen so entwickelt, daß sie die rihti (die Regelhaftigkeit) und die slihti (das stilistische Ausdrucksvermögen) erreicht habe, um gleichberechtigt neben die drei heiligen Sprachen Hebräisch, Griechisch und Latein treten und das Wort Gottes eigenständig übermitteln zu können. Rihti, die Schreibnorm, und slihti, die stilistische Angemessenheit, sind auch heute noch die Grundlagen für eine überregionale Verständlichkeit. Es kann die Bedeutung der Leistung Otfrieds, ein erstes großes erzählerisches Werk frei geschaffen zu haben, es zu konzipieren und schriftlich zu fixieren, nicht hoch genug gewertet werden.

Die Tradition der lateinischen Literatur und die Autorität der theologischen Texte haben bei Otfried vermutlich zunächst keinen Zweifel an der Tauglichkeit der lateinischen Buchstaben für die Wiedergabe der deutschen Lautung aufkommen lassen. Diese werden sich erst beim Schreiben eingestellt haben. Im Widmungsbrief Ad Liutbertum, mit dem zusammen Otfried sein Werk an den Bischof von Mainz sendet, berichtet er über seine Beobachtungen beim Schreiben, daß nämlich im Grunde das Zeichensystem des lateinischen Alphabets nicht imstande ist, die Lautung der deutschen Sprache angemessen wiederzugeben. Er weist auf die Buchstaben v und f, y und i, c und z, c und k hin, die in der deutschen Sprache lautlich nicht unterschieden werden, so daß für einige Laute doppelte Zeichen zur Verfügung stehen. Dafür aber fehlten z.B. Zeichen für sch und für die unterschiedlichen Qualitäten von ch. Schon zu Beginn des deutschsprachigen Schrifttums haben also die Autoren über die Probleme der Graphematik nachgedacht, über die Wiedergabe der Diphtonge, der vokalischen Längen und Kürzen, die stimmhafte und stimmlose Aussprache der labialen und dentalen Konsonanten.

Max Mangold hat 1961 in einer Untersuchung über Laut und Schrift im Deutschen festgestellt, daß hier 59 verschiedenen Lauten 530 Entsprechungen in den Buchstaben und Buchstabenverbindungen gegenüberstehen, das hieße, daß durchschnittlich ein Laut auf rund neun verschiedene Weisen geschrieben werden kann. Beispiele hierfür gibt es viele: man denke nur an die Wörter gib, ihn, sie, Vieh, in denen das gleiche lange i auf vier verschiedene Arten geschrieben wird. O. Kosog konstruiert 1912 in einem Aufsatz über die Notwendigkeit einer gründlichen Rechtschreibreform mit Hilfe des lateinischen Alphabets 63 verschiedene Schreibweisen des Wortes Fuchs, die alle [fuks] ausgesprochen werden (Kosog 1912, S. 5).

Regel- oder Musterbücher hat es im Mittelalter nicht gegeben. Für die Dichter der Stauferzeit nimmt man eine mittelhochdeutsche Dichtersprache an, die grobe Regionalismen vermeidet, um die überregionale Verständlichkeit der Texte zu erleichtern und ihre Verbreitung zu sichern. Doch die Existenz einer solchen Dichtersprache bleibt umstritten, was ein vergleichender Blick auf die - allerdings meist später entstandenen Handschriften und ihre vielen Abweichungen voneinander verständlich macht. Vermutlich hat die Egalisierung der Editionspraxis, bei der sich die Herausgeber an der Gießener Handschrift von Hartmanns Iwein orientiert haben, zu einer Überbewertung des damals angestrebten orthographischen Gleichmaßes geführt.

Die Erfindung des Buchdrucks ist die nächste wichtige Voraussetzung zur Vereinheitlichung der Schrift. Denn sie fördert die Schreib- und Lesefähigkeit, zumal die Streitschriften der Konfessionen und Luthers Bibelübersetzung für einen breiten Strom neuer Texte sorgen, der über die dialektalen Grenzen hinwegfließt. Jetzt bekommen die großen und kleinen Buchstaben neue, nämlich semantische und grammatikalische Funktionen. Die Majuskeln werden nicht mehr nur als Signale für die Gliederung des Textes in Strophen oder inhaltliche Abschnitte verwendet. Sie heben einzelne Namen und Wörter hervor. Gottsched legt schließlich in seiner Deutschen Sprachkunst 1748 fest, daß alle Substantive (Hauptwörter, die mit einem Artikel versehen werden können) groß geschrieben werden. Die Grammatiker und Lexikographen des 17. und 18. Jahrhunderts tragen zur Stabilisierung der überregional verständlichen Schreibweise bei, aber eine Instanz oder Institution für die Festlegung einer allgemeinverbindlichen orthographischen Norm gibt es nicht.

Solche Überlegungen führen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zur ersten Rechtschreibkonferenz. Als auslösende und beschleunigende Schubkräfte für diese Entwicklung sind einige Faktoren zu nennen: die starke Bildungsexpansion (Einführung der allgemeinen Schulpflicht, Auf- und Ausbau des differenzierten Schulsystems), Gründung von Bibliotheken und Museen, beträchtliche Zunahme der Druckerzeugnisse (Zeitungen, Wochenschriften, Schulbücher, Gesetze, Verwaltungsakte, Trivialliteratur), Herausbildung technisch-naturwissenschaftlicher Fachsprachen, Industrialisierung und Ausbau der Administration. Am Ende des Jahrhunderts war im deutschen Sprachgebiet das Analphabetentum weitestgehend behoben. Schließlich ist an die Reichsgründung zu denken mit Berlin als neuer Hauptstadt, obwohl sich Kanzler von Bismarck merkwürdigerweise immer gegen eine Reform der Rechtschreibung, die ihm, so meint man, als einheitliche Hochsprache für das gesamte Reichsgebiet auch von politischem Gewicht hätte sein müssen, ausgesprochen, ja ihre mögliche Verwendung im amtlichen Geschäftsverkehr sogar ausdrücklich verboten hat.

Ziel der Konferenz von 1876 war eine einheitliche Orthographie, die auf Varianten- und Doppelschreibungen verzichtet, denn die Art des Schreibens zeigte nicht nur individuelle Ausprägungen, sondern Differenzen zwischen den Regionen, Schulen, Druckereien und Verlagen. Obwohl Karl von Raumer einen Entwurf vorbereitet hatte, kam es nicht zu gemeinsamen Beschlüssen. Doch offenbar hat das Scheitern der Konferenz die Reformdebatte wachgehalten. 1880 erscheint in Leipzig Konrad Dudens Vollständiges Orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache, das ein behutsamer Kompromiß zwischen den preußischen und bayrischen Regeln ist. Es enthält 27000 Einträge, die im Vergleich mit den 115000 Einträgen der heutigen Ausgabe Gedanken zum Begriff der Vollständigkeit oder überhaupt zum amorphen Umfang eines Wortschatzes und zur Beschleunigung der Sprachentwicklung anregen.

Die zweite Konferenz fand 1901 in Berlin statt. Ihre Ergebnisse sind die Grundlage geblieben, auf der die Redaktionskollegien des Duden die jeweils gültigen Regeln bis 1996 fortgeschrieben haben. Das Ergebnis von 1901 fiel sehr viel kleiner aus, als es sich der engagierte Gymnasialdirektor Konrad Duden gewünscht hatte. Er hätte gern die Inkonsequenzen in der schwierigen Groß- und Kleinschreibung nicht mit der Hilfe komplizierter Regeln begründet, sondern durch die Einführung der radikalen Kleinschreibung, wie sie die Brüder Grimm in ihren Schriften schon praktiziert hatten, beseitigt. Auch eine Regelung der Längen und Kürzen, z.B. die Abschaffung des Dehnungs-h, gehörte zu den Zielen, die nicht erreicht werden konnten (er nahm sollte nam geschrieben werden wie kam). Ebenfalls hatte er vorgeschlagen, die Schreibung der Fremdwörter der deutschen Aussprache anzupassen.
So blieb das Ergebnis von 1901 zwar schmal - vermutlich wegen einer mit der heu-tigen Situation vergleichbaren konservativen Ablehnung jeder Änderung -, aber doch noch beachtlicher als 1996: Doppel- oder Mehrfachschreibungen wurden vereinheitlicht: Brot / Brodt /Brod; Geheimniß / Geheimnis; bey / bei; schröcklich / schrecklich. In den deutschstämmigen Wörtern wurde die th-Schreibung getilgt: Thür, Thor, Thon wurden zu Tür, Tor, Ton. In den Fremdwörtern wurde das h beibehalten: Theater, Thron. C wird je nach der Aussprache k oder z geschrieben: Concert wird zu Konzert.

1901 wurden 36 Rechtschreibregeln formuliert und verabschiedet. Bis zum Jahr 1996 hat es zwar keine weitere Reformkonferenz gegeben; aber das von den Ministerien autorisierte Normenwerk erweiterte die Anzahl der Einträge von Auflage zu Auflage, ordnete sie den Regeln zu und schrieb diese kontinuierlich fort. Die Mannheimer 16. Auflage des Duden von 1967 enthält 341 Regeln, die 1991 nach der politischen Wende im ersten gemeinsamen Ost/West-Duden auf 212 reduziert worden sind. In Wien hat man im letzten Jahr 112 Regeln verabschiedet. Bis zu den Beschlüssen der jüngsten Rechtschreibkonferenz ist über 90 Jahre hinweg die Anzahl der Regeln gewachsen, ohne öffentlich von einem Expertengremium diskutiert oder geprüft worden zu sein. Es entfachte sich keine erregte Diskussion über diese Änderungen, die stillschweigend von der Verlagsredaktion vorgenommen worden sind.
Verständlicherweise wurde 1954 die Gründung eines Arbeitskreises für die Rechtschreibreform von den Pädagogischen Hochschulen besonders begrüßt. Denn das quantitativ so stark angewachsene Regelwerk konnte weder von den Lehrenden überblickt und unterrichtet noch von den Schülern gelernt und fehlerfrei angewandt werden. Da die Schreibnormkompetenz in Deutschland allgemein als Intelligenzmerkmal hoch bewertet wird, bestimmt sie die soziale Geltung des einzelnen wesentlich mit.

Mehr als 40 Jahre haben sich die Reformgremien in unterschiedlicher Zusammensetzung, aber kontinuierlich getroffen. Während der langen Beratungszeit haben die Zweifel an der Durchsetzungsfähigkeit wiederum die Reformthemen eingeschränkt und laufend verkleinert, so daß man beim jetzt verabschiedeten Neuerungsvolumen bestenfalls von einem Reförmchen sprechen kann, das die besonders heftige Ablehnung der Gesellschaft ausgelöst hat.

Daß die Wiener Beschlüsse nicht akzeptiert werden und jetzt zu negativen Bürgerbegehren und zu gerichtlichen Verfahren führen, hat eine Reihe von Gründen: Die Sprachgesellschaft ist weder langfristig noch eingehend über die dringende Notwendigkeit einer Orthographiereform unterrichtet worden. Vorschläge der Neuregelung sind nicht begründet und in Probeläufen getestet worden. Man hätte auch die sachlichen und politischen Schwierigkeiten der Verfahren erläutern sollen. Die politischen Gremien (z. B. die Kultusministerkonferenz) haben die Vorschläge der Fachkommissionen mit Abstimmungsvoten weiter beschnitten, so daß die Innovationsmenge immer geringfügiger geworden ist. Hinweise auf die Nachbarstaaten Niederlande und Dänemark, die beide nach 1945 positive Erfahrungen mit Rechtschreibreformen gemacht haben, konnten die breite Front des Widerstandes nicht brechen. Leider ist auch das Diktat Aus dem Testament einer Mutter viel zu wenig bekannt, das O. Kosog 1912 (S. 12) konstruiert hat, um die Gepflogenheiten der Groß- und Kleinschreibung in ihrer Inkonsequenz zu zeigen (z.B. “Ich habe mein Bestes, ja mein möglichstes getan”). Er hat den Text von etwa einer Druckseite Lehrenden und Studierenden diktiert. Bei diesen akademisch gebildeten Probanden schwankte die Fehlerzahl zwischen 20 und 74. - Man kann bedauern, daß in der etwa 1100jährigen deutschen Textgeschichte der Minimalkonsens der Reformkonferenz von 1996 trotz 43jähriger Beratungszeit die Chance vertan hat, unsere Schreibung zu vereinfachen.

Die Schwierigkeiten, die sich den Reformern entgegenstellen sind nicht zu unterschätzen. Denn im Laufe der historischen Entwicklung haben sich die einzelnen orthographischen Prinzipien (das phonographische, silbische, morphologische, etymologische Prinzip, Analogiebildungen und Ausgleichserscheinungen), die in den Grammatiken säuberlich voneinander getrennt abgehandelt werden, überlagert und miteinander vermischt. Das zeigen auch die jüngsten Reformvorschläge, die in dem anerkennenswerten Bestreben, Inkonsequenzen zu beseitigen oder auszugleichen, neue Unstimmigkeiten schaffen, so daß aufs Ganze gesehen kaum eine Verminderung der Schreibschwierigkeiten eingetreten sein dürfte.

Gegen die Reform werden die folgenden Einwände erhoben:

* Die eingangs geschilderte Unterlassung, den Gesetzgeber einzubeziehen.
* Die Reform sei ein Eingriff, der die Sprache zu ihrem Nachteil verändere und ärmer mache. Diesem, vor allem von den Literaten vorgetragenen Bedenken, können die Linguisten nicht folgen, da mit den Neuregelungen die Sprache weder in der Grammatik noch im Lexikon berührt wird. Es handelt sich lediglich um die Vereinfachung der Technik ihrer schriftlichen Fixierung.
* Und schließlich wird die Frage der Folgekosten gestellt, deren Höhe niemand weiß und die deshalb in ihren Zahlenangaben beträchtlich schwanken. Doch diese Frage dürfte wesentlich dadurch entschärft werden, daß die siebenjährige Übergangszeit einen Raum darstellt, in dem z.B. Schulbücher ohnehin neu hätten konzipiert und gedruckt werden müssen.

Ich füge einen vierten Einwand hinzu, den ich für gewichtig halte, weil er zur Verunsicherung der Schreibgesellschaft führt. Das ist die Liberalisierung, das Angebot von Schreibvarianten (besonders in der Fremdwortschreibung: Graphologie / Grafologie; Chicorée / Schikoree), das die strengen Konturen der Norm elastisch hält, aber auch den Schreiber verunsichert. Die 8000 Abweichungen, die von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (19.6.1997, Nr. 139, S. 39) zwischen dem Duden und dem Rechtschreibwörterbuch von Bertelsmann festgestellt worden sind, betreffen vor allem die Groß- und Klein- und die Zusammen- und Getrenntschreibung (Bertelsmann: fleischgeworden, Frucht bringend; Duden: Fleisch geworden, fruchtbringend). Da der Duden das Privileg, die Orthographie in ihrer amtlichen Richtigkeit allein zu präsentieren, nicht mehr besitzt, stehen die orthographischen Ratgeber, die wie Pilze aus dem Boden schießen, gleichberechtigt nebeneinander und machen die Benutzer ratlos oder führen zu einer mit dem Stand vor 1901 vergleichbaren Vielfalt der Varietäten, die den Verlagen und Druckhäusern zu schaffen machen werden.

Betrachten wir zum Schluß noch einige Beispiele der Reform, um anzuregen die vor-geschlagenen Änderungen nicht in Bausch und Bogen abzulehnen, sondern auf ihre anwendbare Tauglichkeit zu prüfen.

Die sichtbar ausgreifendste Auswirkung hat die neue Regelung der ß-Schreibung: ss nach kurzem Vokal (messen, müssen, Kuss, Schloss) und ß nach langem, bzw. Diphtong (reißen, Maß, schließen, Stoß). Damit ändern sich die bisher wechselnden Schreibungen von müssen/er muß; aber auch die gleichen von schließen und Schluss. Doch die Regel ist einfacher und, wie sich schon gezeigt hat, leichter zu lehren und zu lernen. Noch einfacher wäre es gewesen, man hätte auf das ß, das es nur im deutschen Alphabet gibt, ganz verzichtet. Ich kann mir nicht vorstellen, daß dadurch die deutsche Sprache eine starke Einbuße erlitten hätte.

Die Reform stärkt etymologische Zusammenhänge, um Schreibungen verständlich zu machen. So wird nummerieren jetzt im Hinblick auf das Nomen Nummer mit Doppel m geschrieben oder schnäuzen (bisher schneuzen) in Anlehnung an Schnauze. Doch ob man beim Stängel einer Blume an eine kleine Stange denkt oder behände auf Hand zurückführt, halte ich für fraglich. Dagegen beläßt man Eltern, obgleich die Verbindung zu alt vermutlich auch einem in der Etymologie wenig Erfahrenen einleuchten dürfte. Problematisch ist auch die Einbeziehung von Volksetymologien: alt Quentchen, das von quintus kommt, wird auf Quantum zurückgeführt und deshalb mit ä geschrieben. Bei Schenke / Schänke läßt man beides gelten, da ausschenken und Ausschank im Hintergrund stehen. Diese wenigen Beispiele zeigen, daß keine klare Linie durchgehalten wird, weil man vor radikaleren Lösungen zurückscheut. Die gefundenen Vereinfachungen ziehen neue Inkonsequenzen nach sich. Das gilt auch für manche Vorschläge in der Fremdwortschreibung, an deren Modifizierung man bei dem hohen Anteil des anglo-amerikanischen Lehnguts gerade jetzt Zweifel haben kann, da die europäischen Staaten enger zusammenrücken.
Viele Neufassungen der Groß- und Kleinschreibung und der Getrennt- und Zusammenschreibung sind durchaus überzeugend, werden aber durch die Liberalisierung und die Verfügbarkeit von Varianten in Frage gestellt.

Am Institut für Deutsche Sprache in Mannheim ist eine Kommission eingerichtet worden, der 6 Vertreter Deutschlands und je 3 aus Österreich und der Schweiz angehören und die weitere Verbesserungen und inzwischen aufgetauchte Zweifel und Inkonsequenzen behandeln und Neuerungen (Neologismen, hinzukommende Fremdwortentlehnungen) regelrecht fortschreiben soll. Sie wird genügend Arbeit haben. Vor allem sollte sie als ein erstes Ziel anstreben, daß die Diskussion um die notwendige Reform versachlicht und von Emotionen, die beide Seiten (oft von überheblicher Warte aus) schüren, befreit wird.
 


Literatur:

1. Duden, 1996: Rechtschreibung der deutschen Sprache, 21. völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Hsg. von der Dudenredaktion auf der Grundlage der neuen amtlichen Rechtschreibregeln, Mannheim/Leipzig/Wien /Zürich (Duden Band 1).

2. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 1997 (o.N.): Gütersloh und Mannheim liegen bei Babylon, 19. Juni 1997, Nr. 139, S. 39.

3. Götze, Lutz, 1996: Die neue Rechtschreibung, verfaßt von Ursula Hermann, völlig neu bearbeitet und erweitert von Prof. Dr. Lutz Götze, mit einem Geleitwort von Dr. Klaus Heller, Gütersloh.

4. Günther, Hartmut, 1996: Vom rechten Schreiben eines Wörterbuchs zu einer neuen Orthographie, In: Sprachreport 4/1996, S. 1-5.

5. Heller, Klaus, 1994: Reform der deutschen Rechtschreibung. Die Neuregelung auf einen Blick, Gütersloh.

6. ders., 1996: Rechtschreibreform, eine Zusammenfassung. In: Sprachreport, Extraausgabe Januar 1996, S. 1-10.

7. ders., 1996: Großschreibung im Wortinnern? In: Sprachreport 3/1996, S. 3-4.

8. Kosog, O., 1912: Unsere Rechtschreibung und die Notwendigkeit ihrer gründlichen Reform. Leipzig und Berlin. (Säemann-Schriften für Erziehung und Unterricht, Heft 1; Veröffentlichungen der Ortsgruppe Breslau des Bundes für Schulreform I).

9. Menge, Heinz H., 1996: Konkurrenz um Markt und Kompetenz. In: ZGL 24, 1996, S. 299-311.

10. Nußbaumer, Markus, 1996: BinnenGroßschreibung. In: Sprachreport 3/1996, S. 1-3.

11. Otfrieds Evangelienbuch, 1957; Hsg. v. Oskar Erdmann, 2. Auflage besorgt von Edward Schröder. Dritte Auflage von Ludwig Wolff, Tübingen (ATB Nr. 49).

12. Zimmer, Dieter E., 1996: Beschreibung eines Kampfes. Im Ringen um die richtige deutsche Rechtschreibung verliert das Publikum. In: Die Zeit Nr. 40, 27.9.1996, S. 57.


 

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Zeitschrift der Germanisten Rumäniens, 6. Jg., Heft 1-2 (11-12) / 1997, S. 29-34

 

 

Coordonator sectiune: Madalina Marcu | Asistenti: Cristina Caramihai | Andreea Baranga

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